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Schutzgebiete

EU Vogelschutzgebiet

EU Vogelschutzgebiet "Leinetal bei Salzderhelden"

Das Schutzgebietssystem Natura 2000 steht für eine europaweites Netz von Gebieten gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat, seit 1992) und der EU-Vogelschutzrichtlinie (seit 2009). Es geht dabei um den Schutz natürlicher und naturnaher Lebensräume sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Das EU-Vogelschutzgebiet umfasst nahezu den gesamten Polderbereich inklusive der Geschiebesperre und des NSG „Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte“. Es wurde 2001 als EU-Vogelschutzgebiet „Leinetal bei Salzderhelden“ ausgewiesen  und besteht seit 2002. Seine Fläche beträgt 1.130 ha. Wertbestimmende Arten sind vor allem Tüpfelsumpfhuhn und Wachtelkönig. Daneben werden als weitere Arten Kampfläufer, Kranich, Trauerseeschwalbe sowie als Brutvögel Knäkente, Schnatterente und Wasserralle genannt.

Das EU-Vogelschutzgebiet umfasst insgesamt drei Naturschutzgebiete:

Weitere Informationen finden Sie online auf den Seiten des NLWKN.

NSG Polder I

Naturschutzgebiet "Polder I im Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden"

Das NSG im Nordwesten des Polders beinhaltet die wohl interessantesten Bereiche. Großflächige Feuchtwiesen unter extensiver Bewirtschaftung mit ausgedehnten Röhrichten, Gräben und offenen Wasserflächen sind durch regelmäßige Überflutung – vor allem im Frühjahr - gekennzeichnet. Durch den sogenannten Leineschlauch ist dieser Teil mit der Geschiebesperre bei Hollenstedt, ganz im Süden des Schutzgebietskomplexes, verbunden. Die Geschiebesperre besteht aus einer durch Ausbaggerung entstandenen Ausweitung der Leine mit Flachwasserzonen, Weidengebüschen und Kiesbänken. Ursprünglich aus Gründen der Treibselrückhaltung der Leine geplant, entstand hier ein besonders attraktiver Lebensraum für Wasser- und Watvögel.

Im Naturschutzgebiet: Bitten, Gebote, Verbote ...

Dieses europäische Schutzgebiet dient der Erhaltung, Pflege und naturnahen Entwicklung von Lebensstätten schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften.

Es gehört zu den bedeutendsten Brutgebieten des Wachtelkönigs in Niedersachsen und dient außerdem als Rastgebiet für zahlreiche Wasser- und Watvogelarten. Bitte verhalten Sie sich im Gebiet so, dass die Lebensräume mit ihren Pflanzen- und Tierarten nicht beeinträchtigt werden.

Das Naturschutzgebiet darf nur auf dem gekennzeichneten Weg betreten werden. Der Schutzzweck, die Abgrenzungen und Regelungen können in der Verordnung über das Naturschutzgebiet bei den Städten Einbeck und Northeim und dem Landkreis Northeim eingesehen werden. Detaillierte, rechtliche Informationen zum Naturschutzgebiet stellt Ihnen auch das NLWKN online zur Verfügung.

  • Bitte nutzen Sie nur die gekennzeichneten Wege
  • Bitte verlassen Sie die Wege nicht
  • Bitte leinen Sie Ihren Hund an
  • Bitte lassen Sie keine Modellflugzeuge fliegen
  • Bitte nutzen Sie auch keine anderen Fluggeräte
  • Bitte reiten Sie nicht
  • Bitte fahren Sie nicht mit Quads ins Gebiet
  • Bitte befahren Sie die Leine und die temporären Wasserflächen nicht mit einem Boot oder Ähnliches
  • Bitte angeln Sie nicht

Hinweis

Vernünftige Menschen beachten diese Bitten. Für alle anderen sind es rechtswirksame Verbote, deren Übertretung verfolgt wird.

NSG Leineniederung

Naturschutzgebiet "Leineniederung Salzderhelden"

Das größte NSG umfasst die mittleren Bereiche des Polders. Hier findet man zum überwiegenden Teil offenes Grünland in unterschiedlich feuchter Ausprägung, aber auch zahlreiche ackerbaulich genutzte Flächen. Es erstreckt sich über die Polder II bis Polder V.

Besonders der Polder II ist in der nördlichen Hälfte überaus wertvoll für den Arten- und Naturschutz, da hier regelmäßig Kraniche und Gänse rasten bzw. überwintern. Zur Zugzeit sind dort zudem im Frühjahr, wenn alles noch sehr feucht ist, regelmäßig Watvögel wie Bekassinen und Goldregenpfeifer zu beobachten.

Mittelfristig ist geplant, alle Flächen im Polder II in Grünland umzuwandeln und so seinen Naturwert weiter zu steigern.

Im Naturschutzgebiet: Bitten, Gebote, Verbote ...

Dieses europäische Schutzgebiet dient dem Erhalt der hier vorkommenden Brut-, Zug- und Gastvögel, zum Beispiel Storch, Kiebitz und Kranich, Wasser- und Watvögel wie Enten, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig oder Wasserralle.

Bitte verhalten Sie sich im Gebiet so, dass die Lebensräume mit ihren Pflanzen- und Tierarten nicht beeinträchtigt werden. Das Naturschutzgebiet darf nur auf den Wegen betreten werden, soweit sie nicht gesperrt sind.

Der Schutzzweck, die Abgrenzungen und Regelungen können in der Verordnung über das Naturschutzgebiet bei den Städten Einbeck und Northeim und dem Landkreis Northeim eingesehen werden. Detaillierte, rechtliche Informationen zum Naturschutzgebiet stellt Ihnen auch das NLWKN online zur Verfügung.

  • Bitte beachten Sie die Wegsperrungen im Oktober/November sowie im Februar/März im nördlichen Polderbereich
  • Bitte leinen Sie Ihren Hund an
  • Bitte lassen Sie keine Modellflugzeuge fliegen
  • Bitte nutzen Sie auch keine anderen Fluggeräte
  • Bitte fahren Sie nicht mit Quads ins Gebiet

Hinweis

Vernünftige Menschen beachten diese Bitten. Für alle anderen sind es rechtswirksame Verbote, deren Übertretung verfolgt wird.

NSG Wasservogelreservat

Naturschutzgebiet "Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte"

Das Gebiet ist durch den Kiesabbau entstanden und wird – außerhalb der Grenzen des NSG – südlich der A7 im Bereich des sogenannten Northeimer Freizeitsees immer noch erweitert. Die Seenplatte umfasst eine Reihe von Kiesseen unterschiedlicher Größe und Struktur. Vor allem für den Schutz der Wasservögel wurde das NSG ausgewiesen. Es steht in enger funktioneller Verbindung mit dem Leinepolder, der Geschiebesperre und den Abbaugebieten südlich der A7.

Nach dem Ende der Nutzung entwickelten sich an den Ufern strukturreiche Weidengehölze. Dort haben bereits Kormorane gebrütet und die regelmäßig zu beobachtende, vor allem aber auch zu hörende Beutelmeise ist allgegenwärtig. Gute Beobachtungsmöglichkeiten gibt es am „Weißen Budenweg“.

Im Naturschutzgebiet: Bitten, Gebote, Verbote ...

Dieses europäische Schutzgebiet dient als Lebensraum für an Wasser gebundene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes für brütende und rastende Vogelarten.

Bitte verhalten Sie sich im Gebiet so, dass die Lebensräume mit ihren Pflanzen- und Tierarten nicht beeinträchtigt werden. Das Naturschutzgebiet darf außerhalb der Wege nicht betreten werden.

Der Schutzzweck, die Abgrenzungen und Regelungen können in der Verordnung über das Naturschutzgebiet bei der Stadt Northeim und dem Landkreis Northeim eingesehen werden. Detaillierte, rechtliche Informationen zum Naturschutzgebiet stellt Ihnen auch das NLWKN online zur Verfügung.

  • Bitte verlassen Sie die Wege nicht
  • Bitte leinen Sie Ihren Hund an
  • Bitte angeln Sie nicht
  • Bitte zelten Sie nicht
  • Bitte baden Sie nicht in den Kiesteichen
  • Bitte befahren Sie die Teiche nicht mit einem Boot oder Ähnlichem

Hinweis

Vernünftige Menschen beachten diese Bitten. Für alle anderen sind es rechtswirksame Verbote, deren Übertretung verfolgt wird.