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Naturschutzgebiet "Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte"

Das Gebiet ist durch den Kiesabbau entstanden und wird – außerhalb der Grenzen des NSG – südlich der A7 im Bereich des sogenannten Northeimer Freizeitsees immer noch erweitert. Die Seenplatte umfasst eine Reihe von Kiesseen unterschiedlicher Größe und Struktur. Vor allem für den Schutz der Wasservögel wurde das NSG ausgewiesen. Es steht in enger funktioneller Verbindung mit dem Leinepolder, der Geschiebesperre und den Abbaugebieten südlich der A7.

Nach dem Ende der Nutzung entwickelten sich an den Ufern strukturreiche Weidengehölze. Dort haben bereits Kormorane gebrütet und die regelmäßig zu beobachtende, vor allem aber auch zu hörende Beutelmeise ist allgegenwärtig. Gute Beobachtungsmöglichkeiten gibt es am „Weißen Budenweg“.

Im Naturschutzgebiet: Bitten, Gebote, Verbote ...

Dieses europäische Schutzgebiet dient als Lebensraum für an Wasser gebundene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften, insbesondere der Erhaltung und Entwicklung des Gebietes für brütende und rastende Vogelarten.

Bitte verhalten Sie sich im Gebiet so, dass die Lebensräume mit ihren Pflanzen- und Tierarten nicht beeinträchtigt werden. Das Naturschutzgebiet darf außerhalb der Wege nicht betreten werden.

Der Schutzzweck, die Abgrenzungen und Regelungen können in der Verordnung über das Naturschutzgebiet bei der Stadt Northeim und dem Landkreis Northeim eingesehen werden. Detaillierte, rechtliche Informationen zum Naturschutzgebiet stellt Ihnen auch das NLWKN online zur Verfügung.

  • Bitte verlassen Sie die Wege nicht
  • Bitte leinen Sie Ihren Hund an
  • Bitte angeln Sie nicht
  • Bitte zelten Sie nicht
  • Bitte baden Sie nicht in den Kiesteichen
  • Bitte befahren Sie die Teiche nicht mit einem Boot oder Ähnlichem

Hinweis

Vernünftige Menschen beachten diese Bitten. Für alle anderen sind es rechtswirksame Verbote, deren Übertretung verfolgt wird.