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Naturschutzgebiet "Leineniederung Salzderhelden"

Das größte NSG umfasst die mittleren Bereiche des Polders. Hier findet man zum überwiegenden Teil offenes Grünland in unterschiedlich feuchter Ausprägung, aber auch zahlreiche ackerbaulich genutzte Flächen. Es erstreckt sich über die Polder II bis Polder V.

Besonders der Polder II ist in der nördlichen Hälfte überaus wertvoll für den Arten- und Naturschutz, da hier regelmäßig Kraniche und Gänse rasten bzw. überwintern. Zur Zugzeit sind dort zudem im Frühjahr, wenn alles noch sehr feucht ist, regelmäßig Watvögel wie Bekassinen und Goldregenpfeifer zu beobachten.

Mittelfristig ist geplant, alle Flächen im Polder II in Grünland umzuwandeln und so seinen Naturwert weiter zu steigern.

Im Naturschutzgebiet: Bitten, Gebote, Verbote ...

Dieses europäische Schutzgebiet dient dem Erhalt der hier vorkommenden Brut-, Zug- und Gastvögel, zum Beispiel Storch, Kiebitz und Kranich, Wasser- und Watvögel wie Enten, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig oder Wasserralle.

Bitte verhalten Sie sich im Gebiet so, dass die Lebensräume mit ihren Pflanzen- und Tierarten nicht beeinträchtigt werden. Das Naturschutzgebiet darf nur auf den Wegen betreten werden, soweit sie nicht gesperrt sind.

Der Schutzzweck, die Abgrenzungen und Regelungen können in der Verordnung über das Naturschutzgebiet bei den Städten Einbeck und Northeim und dem Landkreis Northeim eingesehen werden. Detaillierte, rechtliche Informationen zum Naturschutzgebiet stellt Ihnen auch das NLWKN online zur Verfügung.

  • Bitte beachten Sie die Wegsperrungen im Oktober/November sowie im Februar/März im nördlichen Polderbereich
  • Bitte leinen Sie Ihren Hund an
  • Bitte lassen Sie keine Modellflugzeuge fliegen
  • Bitte nutzen Sie auch keine anderen Fluggeräte
  • Bitte fahren Sie nicht mit Quads ins Gebiet

Hinweis

Vernünftige Menschen beachten diese Bitten. Für alle anderen sind es rechtswirksame Verbote, deren Übertretung verfolgt wird.